Feststellung des Kindesunterhaltes
Ab 1 Januar 2020 wurde in Russland der Mindestlohn von 11 280 auf 12 130 Rubel festgesetzt. Der Mindestlohn wird jährlich per Gesetzt bestimmt. Diese Summe ist z.B. in Familienrecht-Sachen für die Berechnung des Kindesunterhaltes wichtig, sobald das tatsächliche Einkommen des Vaters nicht bekannt ist. https://www.advokat-dorochov.de/profil/russisches-familienrecht