Mittwoch, 8. Januar 2020

Feststellung des Kindesunterhaltes


Ab 1 Januar 2020 wurde in Russland der Mindestlohn von 11 280 auf 12 130 Rubel festgesetzt. Der Mindestlohn wird jährlich per Gesetzt bestimmt. Diese Summe ist z.B. in Familienrecht-Sachen für die Berechnung des Kindesunterhaltes wichtig, sobald das tatsächliche Einkommen des Vaters nicht bekannt ist.