Bestimmung des Wohnsitzes von Kindern bei getrennt lebenden Eltern nach russischem Familienrecht
Wie in Artikel 9 Absatz 1 des internationalen Übereinkommens über die Rechte des Kindes bestimmt ist, stellen die Vertragsstaaten (darunter auch Russland) sicher, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird. Es sei denn, die zuständigen Behörden, hier das russische Familiengericht stellen nach geltendem Recht und den entsprechenden Verfahren fest, dass eine solche Trennung dem Wohl des Kindes dient. Eine solche Feststellung von einem russischen Gericht kann beispielsweise im Einzelfall erforderlich sein, wenn die Eltern das Kind misshandeln (dann möglichen Entzug der elterlichen Rechten mit Änderung der russischen Geburtsurkunde ) oder vernachlässigen oder wenn die Eltern getrennt leben und eine Entscheidung über den Wohnort des Kindes in Russland getroffen werden muss.………….