Der Verkaufserlös nach der Trennung gehört auch zum Gemeinschaftsvermögen

Wird die Immobilie aus dem Gemeinschaftsvermögen nach der Trennung, aber vor der Scheidung verkauft, dann steht dem anderen Ehegatten die Hälfte des Verkaufserlöses zu (Entscheidung des russischen Bundesgerichtshofes von April 2025)

Die Tatsache, dass einer der Ehegatten eine notariell beglaubigte Zustimmung zur Veräußerung von Immobilien in Russland im Gemeinschafts-Eigentum erteilt hat, schließt die Verpflichtung des anderen Ehegatten, der diese Immobilie vor der Auflösung ihrer Ehe, jedoch nach der Trennung zwischen ihnen verkauft hat, nicht aus, die Hälfte des Erlöses aus dem Verkauf an den ehemaligen Ehegatten zu überweisen.

Das russische Gericht stellte fest, dass das Grundstück vom Ehegatten aufgrund eines Kaufvertrags während der Ehe veräußert wurde, jedoch nach der Trennung, wobei die aus dem Verkauf erhaltenen Mittel gemäß Artikel 34 des Familiengesetzbuches der Russischen Föderation zum gemeinschaftlichen Vermögen der Ehegatten gehören und gemäß den Anforderungen der Artikel 38 und 39 des russischen Familiengesetzbuches aufgeteilt werden.

Gleichzeitig schließt die Tatsache, dass der Ehegatte dem Beklagten eine notariell beglaubigte Zustimmung zur Veräußerung gemeinsam erworbener Immobilien erteilt hat, die Verpflichtung des Ehegatten nicht aus, nach Auflösung der Ehe dem ehemaligen Ehegatten als Miteigentümer der Immobilie die Hälfte des Erlöses aus dem Verkauf dieser Immobilie zu übertragen.

Beschluss des russischen Bundesgerichtes N 56-КГ23-6-К9

 

Aleksej Dorochov – Ihr Anwalt für Russland

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