Feststellung des Kindesunterhaltes


Ab 1 Januar 2020 wurde in Russland der Mindestlohn von 11 280 auf 12 130 Rubel festgesetzt. Der Mindestlohn wird jährlich per Gesetzt bestimmt. Diese Summe ist z.B. in Familienrecht-Sachen für die Berechnung des Kindesunterhaltes wichtig, sobald das tatsächliche Einkommen des Vaters nicht bekannt ist.



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