Die nach dem Tode des Vaters gezeugten Kinder haben die gleichen Rechte - Verfassungsgerichtsentscheidung Russlands

 

Das russische Verfassungsgericht schützte die Rechte von Kindern, die nach dem Tod ihres Vaters künstlich gezeugt wurden (Entscheidung vom 11.02.2025)

Das Verfassungsgericht Russlands entschied über den Anspruch von Kindern, die nach dem Tod eines Elternteils künstlich gezeugt wurden, auf eine Versicherungsrente. Nach der Entscheidung des russischen Verfassungsgerichts sollte das Gesetz überarbeitet werden.

Das Verfassungsgericht Russlands erklärte die Bestimmungen des Artikels 10 des Rentenversicherungsgesetzes Russlands als verfassungswidrig und damit garantierte Kindern, die nach künstlicher Befruchtung von einem schon verstorbenen Vater geboren wurden, das Recht auf eine Hinterbliebenenrente.

Das Rentenversicherungsgesetz Russlands enthält keine Regelungen bezüglich des Anspruches auf eine Rente in den Fällen, wenn das Kind nach dem Tode des Elternteiles künstlich gezeugt wurde, was zu der Ablehnung des Anspruches des Kindes auf die Hinterbliebenenrechte geführt wurde.

Die Gerichte in allen Instanzen vertraten den Standpunkt, dass die Kinder (Zwillinge) nicht von ihrem Vater abhängig/sorgeberechtigt waren und nicht sein konnten, da dieser vor ihrer künstlichen Zeugung starb.

Das Verfassungsgericht Russlands vertritt allerdings die Ansicht, dass es eine Benachteiligung vorliegt, die verfassungswidrig ist.

Gemäß Abs. 2 Art. 48 des russischen Familiengesetzbuches wird die Vaterschaft anerkannt, wenn ein Kind von miteinander verheirateten Personen geboren wird, sowie innerhalb von dreihundert Tagen nach der Auflösung der Ehe, ihrer Anerkennung als ungültig oder nach dem Tod des Ehemannes.

Somit erklärte das Verfassungsgericht Russlands diese Normen des Rentenversicherungsgesetzes als verfassungswidrig.

 

Aleksej Dorochov – Ihr Anwalt für Russland

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