Die Regelung des gemeinschaftlichen Eigentums der Ehegatten an dem während der Ehe erworbenen Vermögen kann von ihnen nur auf der Grundlage einer notariell beglaubigten Vereinbarung geändert werden (russisches Bundesgericht, Beschluss № 18-КГ23-45-К4 vom 2024)
Gemäß den Normen des Familienrechts ist eine Änderung der Zugewinngemeinschaft
auf Grund der Ehevertrages oder Vermögensteilungsvertrages möglich.
Die Vermögenstrennung der Ehegatten ist sowohl während der
Ehe als auch nach ihrer Auflösung auf Antrag eines der Ehegatten zu erfolgen.
Eine Vereinbarung über Vermögenstrennung während der Ehe
erfordert eine notarielle Beglaubigung. Somit ist jede Änderung der
Vereinbarung erfordert auch eine notarielle Beurkundung.