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Die nach dem Tode des Vaters gezeugten Kinder haben die gleichen Rechte - Verfassungsgerichtsentscheidung Russlands

  Das russische Verfassungsgericht schützte die Rechte von Kindern, die nach dem Tod ihres Vaters künstlich gezeugt wurden (Entscheidung vom 11.02.2025) Das Verfassungsgericht Russlands entschied über den Anspruch von Kindern, die nach dem Tod eines Elternteils künstlich gezeugt wurden, auf eine Versicherungsrente. Nach der Entscheidung des russischen Verfassungsgerichts sollte das Gesetz überarbeitet werden. Das Verfassungsgericht Russlands erklärte die Bestimmungen des Artikels 10 des Rentenversicherungsgesetzes Russlands als verfassungswidrig und damit garantierte Kindern, die nach künstlicher Befruchtung von einem schon verstorbenen Vater geboren wurden, das Recht auf eine Hinterbliebenenrente. Das Rentenversicherungsgesetz Russlands enthält keine Regelungen bezüglich des Anspruches auf eine Rente in den Fällen, wenn das Kind nach dem Tode des Elternteiles künstlich gezeugt wurde, was zu der Ablehnung des Anspruches des Kindes auf die Hinterbliebenenrechte geführt wurde. ...