Die Gesetzeslage zur Umsetzung des Kindesentführungsübereinkommens in Russland
Aufgrund des Beitrittes Russlands zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationalen Kindesentführung vom 25.10.1980 wurden neue und ggf. neu geregelte Rechtsnormen zur effektiven Umsetzung des Übereinkommens eingeführt.
Vor allem wurde ein neues Kapitel in die russische Zivilprozessordnung eingeführt, das das Verfahren über die Rückgabe des widerrechtlich in Russland verbrachten oder dort zurückgehaltenen Kindes regelt.
Für Ermittlungen und Suchmaßnahmen sind nach den neu geregelten Gerichtsvollziehergesetz und Vollstreckungsverfahrensgesetz Russlands die Gerichtsvollzieher sachlich zuständig.