Ist es in Russland eine Kindesentführung, wenn ein Elternteil das Kind ohne die Zustimmung des anderen Elternteils festhält oder anderswo verbringt? Ist diese Kindesentführung in Russland strafbar?

Höchstrichterliche Rechtsprechung Russlands

Gemäß dem russischen Strafgesetzbuch ist die Entführung im Sinne des Strafrechts als die rechtswidrige Festnahme, Verbringung und anschließende Inhaftierung einer Person zum Zweck der Begehung einer anderen Straftat oder aus anderen, für die Einstufung der Straftat irrelevanten Gründen. Die Festnahme, Verbringung und Inhaftierung einer Person kann durch Drohungen, Gewalt oder Ausnutzung der Hilflosigkeit des Opfers erfolgen. Entführung kann auch durch Täuschung des Opfers oder Missbrauch seines Vertrauens zum Zweck der Verbringung und anschließenden Festnahme und Inhaftierung begangen werden.

Die Entführung gilt ab dem Zeitpunkt der Festnahme und dem Beginn der Verbringung als vollendete Straftat. Wurde die Entführung durch das Opfer selbst aufgrund von Täuschung oder Vertrauensmissbrauch durchgeführt, gilt die Straftat mit der Entführung oder, falls die Person nicht mehr bewegt wird, mit Beginn der Inhaftierung als vollendet. Die Strafverfolgungspraxis hat den Standpunkt etabliert, dass die Fälle, in denen ein Elternteil sein Kind dem anderen Elternteil oder anderen Personen, denen das Kind rechtlich zur Erziehung anvertraut wurde, entnimmt und es anschließend ohne Zustimmung des anderen Elternteils behält, sofern diese Handlungen im besten Interesse des Kindes erfolgen, keine Straftat nach Artikel 126 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation darstellen. In der Regel wird in solchen Fällen der Kindesentführung kein Strafverfahren in Russland eingeleitet.


 

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