Russisches Bundesgericht-Entscheidung Nr 16-КГ23-20-К4 - 2024
Kindern bei getrennt lebenden Eltern hat das Gericht nach
dem Grundsatz der Gleichberechtigung der Eltern und unter zwingender
Berücksichtigung der Meinung eines Kindes, das das zehnte Lebensjahr vollendet
hat, zu entscheiden. Jeder der Eltern (Mutter, Vater) und andere Verwandte, die
das Kind mit seiner Familie in Verbindung bringt, richtet sich ausschließlich
nach den Interessen des Kindes (Kindeswohl).